Bei diesem Instrument werden seitens der Kommune rechtliche Vorgaben gemacht, wie klimaschonendes Verhalten auszusehen hat bzw. wie in Zukunft klimaschädliches Verhalten innerhalb der Kommune verboten wird. Bei der Neubauplanung können beispielsweise verschiedene Vorgaben für den Klimaschutz im Rahmen der Bebauungspläne, wie z. B. die Ausrichtung der Gebäude, vorgegeben werden.
Beispiele: Verwaltungsbeschlüsse, Gesetze, Verwaltungsakte, etc.