Das machen wir
Die Maßnahme umfasst die Festlegung und Anwendung verbindlicher Effizienzstandards zur Reduktion von THG-Emissionen im Gebäudebetrieb sowohl bei städtischen als auch nicht-städtischen Neubauvorhaben. Für städtische Gebäude gelten die städtischen Energieleitlinien, die fortlaufend aktualisiert werden, um eine effiziente und nachhaltige Energienutzung bei Neubauten und Sanierungen sicherzustellen. Bei nicht-städtischen Neubauvorhaben gelten die vom Rat beschlossenen „Klimaschutzleitlinien“, die als verbindlicher Bestandteil bei der Grundstücksvergabe und in Bebauungsplanverfahren implementiert werden. Diese legen ambitionierte bauliche und energetische Standards (z. B. Passivhausniveau, Photovoltaikpflicht, nachhaltige Baumaterialien) fest und stellen sicher, dass Klimaschutzkriterien bereits in frühen Planungsphasen berücksichtigt werden. Die Anforderungen werden vertraglich mit den Bauherr*innen verankert und über Testate überprüft.