Das machen wir
Die Stadt Köln hat mit den Energieleitlinien 2025 eine verbindliche Grundlage geschaffen, um den Energieverbrauch in allen kommunalen Liegenschaften systematisch zu minimieren und die Klimaneutralität bis 2035 zu unterstützen. Die Dienstanweisung konkretisiert diese Vorgaben für den täglichen Betrieb. Die Energieleitlinien unterstützen das Ziel der Stadt Köln, bis zum Jahr 2035 klimaneutral zu werden (Vorlage AN/1377/2021). Die Energieleitlinie gibt praktische Umsetzungsvorgaben für nachfolgende Handlungsfelder: - Treibhausgas- und Energieverbrauchsreduzierung - Nachhaltige und effiziente Energienutzung - Ausbau von Photovoltaik Anlagen - Klimawandel Anpassungsmaßnahmen (zum Beispiel sommerlicher Wärmeschutz, Dachbegrünung, Regenwasserversickerung) Die Energieleitlinien gelten für alle städtischen Neubau- und Sanierungsvorhaben innerhalb der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln. Für alle anderen städtischen Bau- und Sanierungsprojekte außerhalb der Gebäudewirtschaft gilt diese Energieleitlinie laut Ratsbeschluss (Aktionsplan Klimaschutz Vorlage 4000/2023) ebenfalls. Die Umsetzung bei anderen Dienststellen erfolgt in Eigenverantwortung ohne Abstimmung mit dem Energiemanagement der Gebäudewirtschaft.