Das machen wir
Ziel der Maßnahme ist es, möglichst viele geeignete Dächer kommunaler Liegenschaften mit Photovoltaikanlagen auszustatten und – wo technisch umsetzbar – mit Dachbegrünungen zu kombinieren. Hierbei wirken die Anforderungen aus den Energieleitlien zusammen mit Unterstützungsangeboten durch die Koordinationsstelle Klimaschutz. Vorgaben Energieleitlinien 2025 Bei Neubauten und Sanierungen von Dächern ist immer die Installation von Solarstrom-Anlagen (Photovoltaik) vorzunehmen. Für die Auslegung ist der technisch größtmögliche Umfang der Dachflächen zu berücksichtigen. Bei Neubauten ist die Installation von Solarstromanlagen (Photovoltaik) in Kombination mit einer Dachbegrünung durchzuführen. Bei Sanierungsmaßnahmen von Dächern ist eine Dachbegrünung zu prüfen und bei Eignung durchzuführen. Unterstützung durch die Koordinationsstelle Klimaschutz: Unterschiedliche Nutzungen durch verschiedene Dienststellen und Ämter führen zu vielfältigen Verwaltungszuständigkeiten. Ergänzend koordiniert die Koordinationsstelle Klimaschutz die vorbereitenden technischen Prüfungen, u. a. Vor-Ort-Begehungen durch Dachdeckerbetriebe und die statische Bewertung der Bestandsdächer, um die Eignung für PV-Anlagen fachlich abzusichern. Zudem ergeben sich verschiedene Betreibermodelle, da auch angemietete städtische Gebäude einbezogen werden und eine Verpachtung von Dachflächen – beispielsweise an Bürgerenergiegenossenschaften – vorgesehen ist. Auf diese Weise fördert die Stadt Köln die Nutzung erneuerbarer Energien durch Photovoltaikanlagen und erschließt zugleich ökologische Synergien durch Dachbegrünungen.